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Allgemeine Geschäftsbedingungen des LA VILLA am Starnberger See, EKT GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, im Folgenden „Zimmer“ genannt, und Räumlichkeiten, Konferenz-, Bankett- und sonstigen Veranstaltungsräumen, im folgenden „Räumlichkeiten“ der EKT GmbH, genannt LA VILLA, im Folgenden „des Hotels“ genannt, zur Durchführung von eintägigen bzw. mehrtätigen Veranstaltungen, wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Feierlichkeiten, sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen bzw. Leistungsbestandteilen als auch deren Bausteine und allen Lieferungen und Dienstleistungen des Hotels, im weiteren „gebuchte Leistungen“ genannt (Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer, Räumlichkeiten, Zimmer, Flächen oder/und Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungs-, Verkaufsgesprächen oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform mit Unterschrift oder Signatur. § 540 Absatz 1 Satz 1 BGB gilt.

Diese vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels gilt auch für jegliche Art und Weise der Verwendung der Anlage des Hotels und seiner Zimmer, Gästezimmer, Räumlichkeiten, seiner Lage, seiner hauseigenen Umgebung, Aufnahmen der MitarbeiterInnen, des Bootshauses, der Grünanlagen in Bildmaterialien, als Aufnahmen jeder Art, als Hintergrundmotiv, als Ausschnitt oder zu jeglicher Verwendung des Hotels und der vorgenannten Beispiele, in elektronischer und/oder papierner Form. Diese Zustimmungspflicht gilt für jede Perspektive des Hotels sowie jeder Möglichkeit der Aufnahme, Bilder in jeglicher Art und Weise der Gestaltung. Jede Art von Aufnahme bzw. von einer Wiedergabe des Hotels, seiner Zimmer, Gästezimmer, Räumlichkeiten, seiner Umgebung, seiner Lage, seiner MitarbeiterInnen, unmittelbar und mittelbar, mit einer Bezugnahme oder ohne diese, ist vor der Erstellung - erst recht- vor einer Verwendung – unabhängig, ob für eine private oder geschäftliche Nutzung, Verwendung, Speicherung, Weitergabe - schriftlich zustimmungspflichtig in Textform mit Unterschrift /Signatur durch das Hotel.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich in Textform vereinbart wurde.

II. Datenschutz

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten verweist das Hotel auf die Webseite https://www.lavilla.de/datenschutz/. Diese Datenschutzerklärung kann ausgedruckt werden. Auf Wunsch erfolgt der direkte Versand an den Kunden. Bei Rückfragen und Anregungen steht die Geschäftsleitung und das Sales-Team zur Verfügung.

III. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Mängel, Haftung, Verjährung

1. Der Hotelaufnahmevertrag, im folgenden „Vertrag“ genannt, kommt durch den Antrag des Kunden und die Annahme des Hotels zustande. Das Hotel verpflichtet sich, die von dem

Kunden gebuchten Zimmer, Räumlichkeiten und Leistungen zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten vollständigen Zahlung der Räumlichkeiten und der von ihm in Anspruch genommenen Leistungen des Hotels sowie der von ihm über das Hotel bestellten Leistungen Dritter. Dem Hotel steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.

2. Der den Vertrag unterzeichnende Kunde und das Hotel sind Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet ein Dritter dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Sollten Störungen oder Mängel an den vereinbarten Leistungen des Hotels auftreten, so hat der Kunde dies nach Kenntnisnahme unverzüglich zu rügen, damit das Hotel die Möglichkeit erhält, unverzüglich Abhilfe zu schaffen bzw. unverzüglich die vertragsgemäße Leistung herzzustellen. Die Rüge muß spätestens vor der Abreise bzw. bei Rückgabe der Räumlichkeiten bzw. des Zimmers erfolgen. Der Kunde ist hierfür nachweispflichtig. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel auf die Möglichkeit jeglicher Schadensentstehung unverzüglich hinzuweisen, ggf. auch schriftlich. Der Kunde hat einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

4. Die Haftung des Hotels im nicht leistungstypischen Bereich ist auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit nachweislich zurückzuführen sind. Die Nachweispflicht obliegt dem Geschädigten. Dies gilt für Ansprüche aus zugesicherter Eigenschaft und eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Es gilt ergänzend die Begrenzung auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Hotels, die für den Kunden zu den Bürozeiten einsehbar ist.

5. Ansprüche des Kunden aus Nicht- oder Schlechterfüllung oder Gründe einer sonstigen Haftung des Hotels, verjähren - vorbehaltlich einer kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – grundsätzlich in einem Jahr ab Verjährungsbeginn; zu berechnen ab Kenntnis des Kunden mit Unterzeichnung des Hotelaufnahmevertrages bzw. des darin vereinbarten Tages der Abreise bzw. des Endes der Veranstaltung. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen.

IV. Leistungen, Preise, Fälligkeit und Zahlungen, Aufrechnung und Minderung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen sowie die gebuchten Gästezimmer und Räumlichkeiten für den vereinbarten Leistungszeitraum bereitzuhalten. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr MEZ des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und/oder bestimmter Räumlichkeiten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr MEZ geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr MEZ die 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen und nach 14:00 Uhr MEZ zu dem vollen 100prozentigen Logispreis.

Reservierte Funktionsräume stehen dem Kunden nur zu der vorher schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktions-räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform und wird zusätzlich berechnet.

2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung von Gästezimmern bzw. Räumlichkeiten, des Bootshauses und weiteren in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise des Hotels fristgerecht zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen bzw. Lieferungen von Dritten und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

3. Eine Woche vor der Veranstaltung gilt:

Der Kunde muss die endgültige Zahl der Teilnehmer bis zum Mittwoch der Woche vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Diese gemeldete Zahl bildet die Berechnungsgrundlage bei der späteren Rechnungsstellung, unabhängig von der tatsächlichen Personenzahl.

4. Die vereinbarten Preise im Hotelaufnahmevertrag werden mit der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als fünf Monate so erhöht sich der vom Hotel für die bestellten Leistungen bislang berechnete Preis durch Umstände der steigenden Inflationsrate von 5,9% im Februar 2024, entsprechend. Grundlage der Erhöhung ist zudem die für Nahrungsmittel bestehende Inflationsrate im Februar 2024 von 3,8 % mit steigender Teuerungsrate durch erhöhte Energiekosten (Gasumlage) von 38,7%, erhöhte Erzeugerpreise, den Krieg in der Ukraine und Lieferengpässe.  Das Hotel erhöht die Preise angemessen, höchstens jedoch um bis zu 12%; vgl. Statistisches Bundesamt.

5. Nimmt der Kunde nachträglich Änderungen seiner Bestellung/Reservierung/Buchung vor, so bedürfen jegliche Änderungen für eine rechtsverbindliche Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform. Das Hotel ist im Fall seiner Zustimmung berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen und zu erhöhen.

6. Ist eine Tagungspauschale festgelegt, so versteht sich diese pro Veranstaltungstag und dessen Zeitraum und pro Teilnehmer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

7. Für den Fall, dass sich eine Veranstaltung über 01.00 Uhr nachts ausdehnen sollte, ist das Hotel berechtigt, einen Nachtarbeitszuschlag laut dem Preisverzeichnis des Buchungsjahres zu berechnen. Das Preisverzeichnis liegt aus und kann übersendet werden auf Anfrage.

8. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorschusszahlung oder Sicherheits-leistung zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei einem Zahlungsrückstand des Kunden ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen

9. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, fällig und zahlbar. Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel eine In-Verzug-Setzung des Kunden durch eine erste Mahnung, unter Fristsetzung des Zahlungseingangs und mit Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens der Zahlung, vorgenommen hat. Das Hotel ist überdies berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Eintritt des Zahlungsverzugs ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten; dem Kunden der Nachweis und die Geltendmachung eines niedrigeren Schadens.

10. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel stets freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten in den Hotelräumlichkeiten des Hotels durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegen-nahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt stets nur erfüllungshalber.

11. Der Kunde kann mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Die Beweislast für die Fälligkeit und Einredefreiheit der Gegenforderungen des Kunden trägt der Kunde.

Rechnungsbeträge über € 4.000,00 brutto sind per Überweisung zu begleichen.

V. Rücktritt und Teilrücktritt des Kunden (Widerruf, Abbestellung, Stornierung), Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show, Nichterscheinen) für Corporate und Private Events:

1. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht bzw. Teilrücktrittsrecht, wenn dies im Vertrag schriftlich in Textform ausdrücklich vereinbart wurde. Entscheidend ist der fristgerechte taggenaue schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel. Dies gilt ebenso für jegliche Buchungsbausteine von Leistungsbestandteilen gebuchter Leistungen des Hotels, wie z.B. Stornierung eines Abendessens bei einer Veranstaltung im Sinne der Ziffer I.

Nur im Fall des Zugangs einer vereinbarten fristgerechten schriftlichen Rücktrittserklärung in Textform entstehen keine Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels gegenüber dem Kunden. Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments, Artikel 16, gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Daher gelten diese Bedingungen.

2. Das ausdrücklich in Textform vereinbarte Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist, durch schriftliche Erklärung in Textform ausgeübt wird. Der Nachweis der fristgerechten Rücktrittserklärung obliegt dem Rücktretenden. In allen anderen Fällen bleibt der Vertrag vollumfänglich wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung aus dem Vertrag an das Hotel zu zahlen hat, unter Abzug der ersparten Aufwendungen des Hotels. Werden die gebuchten Räumlichkeiten und Gästezimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarten Preise bis zu 100% in Rechnung stellen, vgl. Ziffer V. Nr. 5, Variante 1, 2, 3. Es bleibt dem Kunden überlassen höhere ersparte Aufwendungen des Hotels nachzuweisen.

3. Die Regelung in Ziffer V. 2. gilt in allen Fällen eines Widerrufs, einer Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme, No Show, und des Nichterscheinens sowie der Nicht-Inanspruchnahme der bestellten Leistungen, Lieferungen und gebuchten Räumlichkeiten.

4. Die Ziffer V. 1., 2., 3. gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer durch das Hotel zu vertretende subjektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung in Fällen der Ziffer V. 1., 2., 3. erstreckt sich auf eine angemessene Entschädigung für den entgangenen Speise– und Getränkeumsatz sowie für die entgangene Raummiete und Zimmermiete. Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren oder konkret zu berechnen. Das Hotel ist berechtigt, die angemessene Entschädigung für den entgangenen Speise- und Getränkeumsatz sowie für die entgangene Raum- und Zimmermiete pauschaliert für Bankett und Tagungen zu berechnen, wie folgt:

Variante 1: Buchungen im Private Events  ab 40 Personen aufwärts:

a) bis 300 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung.

b) bis 270 Tage vor Veranstaltungsbeginn können alle gebuchten Leistungen des Hotels gegen Zahlung einer Brutto-Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 500,00 brutto storniert werden

c) bis 240 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 50% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden

d) bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 40% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden.

e) bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 30% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden

f) bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 20% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden.

g) bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn können 10% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden. Danach gilt:

Berechnungsgrundlage brutto ab einer Woche, 7 Tage, vorher für das Hotel ist die Anzahl der Gäste, die sieben volle Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegt.

h) Die pauschalisierte Berechnung des Speise- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Der vereinbarte Menüpreis der Veranstaltung x die vereinbarte Teilnehmerzahl mit einer Getränkepauschale von € 40,00 brutto pro Teilnehmer. Für den Fall, dass für das Menü noch kein Preis vereinbart wurde, wird das preiswerteste 4-Gang-Menü des jeweils aktuell gültigen Veranstaltungsangebots für ein Bankett, jeweils zuzüglich der Getränkepauschale über € 40,00 brutto pro Teilnehmer, zugrunde gelegt.

i) Die pauschalisierte Berechnung für die entgangene Raummiete beträgt:

für die Orangerie € 2.900,00 brutto

für den Gartenpavillon € 1.100,00 brutto

für das Restaurant € 510,00 brutto

für den Raum König Ludwig € 950,00 brutto

für den Raum Zenetti € 750,00 brutto

für den Weinkeller € 250,00 und/oder den Raum Maximilian € 510,00 brutto

abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen (Reinigung u.ä.) des Hotels in Höhe von 10%. Im Falle einer kurzfristigen anderweitigen Vermietung wird diese auf die entgangene Raummiete entsprechend angerechnet. Es bleibt dem Kunden vorbehalten höher ersparte Aufwendungen des Hotels nachzuweisen und geltend zu machen.

Variante 2: Buchungen im Private Events/ bis 40 Personen:

a) bis 270 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung.

b) bis 240 Tage vor Veranstaltungsbeginn können  alle gebuchten Leistungen des Hotels gegen Zahlung einer Brutto-Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 500,00 brutto storniert werden

c) bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 50% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden

d) bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 30% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden.

e) bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn können kostenfrei 20% aller gebuchten Leistungen des Hotels storniert werden.

f) bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn können 10% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden. Danach gilt:

Berechnungsgrundlage brutto für das Hotel eine Woche, 7 Tage, vor Veranstaltung ist die Anzahl der Gäste, die sieben volle Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorgelegt wurde.

g) Die pauschalisierte Berechnung des Speise- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Der vereinbarte Menüpreis der Veranstaltung x die vereinbarte Teilnehmerzahl mit einer Getränkepauschale von € 40,00 brutto pro Teilnehmer. Für den Fall, dass für das Menü noch kein Preis vereinbart wurde, wird das preiswerteste 4-Gang-Menü des jeweils aktuell gültigen Veranstaltungsangebots für ein Bankett, jeweils zuzüglich der Getränkepauschale über € 40,00 brutto pro Teilnehmer, zugrunde gelegt.

h) Die pauschalisierte Berechnung für die entgangene Raummiete beträgt:

für die Orangerie € 2.900,00 brutto

für den Gartenpavillon € 1.100,00 brutto

für das Restaurant € 510,00 brutto

für den Raum König Ludwig € 950,00 brutto

für den Raum Zenetti € 750,00 brutto

für den Weinkeller € 256,00 und/oder den Raum Maximilian € 510,00 brutto

abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen des Hotels in Höhe von 10% (Reinigung u.ä.). Im Falle einer kurzfristigen anderweitigen Vermietung wird diese auf entgangene Raummiete entsprechend angerechnet. Es bleibt dem Kunden vorbehalten höher ersparte Aufwendungen des Hotels nachzuweisen und geltend zu machen.

Alternativ zu Variante 1, 2: Bei exklusiver Anmietung des gesamten Hotels im Rahmen des Exklusivpakets „Saturday Summer Wedding“ bzw. „Your Private Ressort“: Es gilt die Tages-Staffelung einer je prozentualen kostenfreien Stornierung wie voranstehend in Variante 1 lit. a) bis g).

Für den entgangenen Speise- und Getränkeumsatz sowie die entgangene exklusive Anmietung des gesamten Hotels und der Anlage, wird eine pauschalisierte Berechnung in Höhe von € 19.500,00 brutto vereinbart. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als fünf Monate so erhöht sich der vom Hotel bislang berechnete Preis, unter Berücksichtigung der steigenden Inflationsrate von 5,9% im Februar 2024, entsprechend. Grundlage der Erhöhung ist zudem die für Nahrungsmittel bestehende Inflationsrate im Februar 2024 von 3,8 % mit steigender Teuerungsrate durch erhöhte Energiekosten (Gasumlage) von 38,7%, erhöhte Erzeugerpreise, den Krieg in der Ukraine und Lieferengpässe.  Das Hotel erhöht die Preise angemessen, höchstens jedoch um bis zu 12%; vgl. Statistisches Bundesamt.

Die Zahlung ist fällig 3 Wochen nach Zugang der Stornierung.

Variante 3: Buchungen im Corporate Events:

a) bis 18 Wochen vor Veranstaltung kostenfreie Stornierung.

b) bis zur 17. und 12. Woche vor Veranstaltungsbeginn können alle gebuchten Leistungen des Hotels gegen Zahlung einer Brutto-Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 500,00 brutto storniert werden

c) bis zur 11. Woche vor Veranstaltungsbeginn können 80% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden

d) bis zur 10. Woche vor Veranstaltungsbeginn können 70% aller gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden

e) bis zur 09. und 08. Woche vor Veranstaltungsbeginn können 60% aller gebuchten Leistungen des Hotels kostenfrei storniert werden.

f) bis zur 07. bis 04. Woche vor Veranstaltungsbeginn können 40% aller gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.

g) bis zur 03. und 02. Woche vor Veranstaltungsbeginn können 20% aller gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden

h) bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn können 10% aller gebuchten Leistungen noch kostenfrei storniert werden.

i) bis Mittwoch der Woche vor Veranstaltungsbeginn gilt: Die endgültige Zahl der Teilnehmer, die vom Kunden bis zum Mittwoch der Woche vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel vorliegt, bildet die Berechnungsgrundlage brutto für die entgangene Raummiete, entgangene Leistungen und entgangenen Speise- und Getränkeumsatz bei der späteren Rechnungsstellung.

6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vom Hotel in Rechnung gestellte Entschädigung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist; dem Hotel steht der Nachweis höherer Zahlungsansprüche frei.

7. Leistungen durch Dritte sind in jedem Fall immer vollständig zu bezahlen.

8. Für Schadensersatzansprüche jeglicher Art gilt, dass dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens; dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

VI. Rücktritt, Widerruf des Hotels

1. Für den Fall, dass der Kunde die vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist und einer angemessenen Nachfrist bezahlt, ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, gemäß der Schadensbemessung wie nachfolgend beispielhaft und nicht abschließend genannt.

2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits gleich berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumlichkeiten vorliegen.

3. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu-treten, beispielsweise falls:

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) Gästezimmer und/oder Räumlichkeiten unter irreführenden oder falschen Angaben von Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, u.ä., gebucht wurden;

c) das Hotel begründeten Anlass zur Annahme  hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen  des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

d) ein Verstoß gegen den Geltungsbereich in Ziffer I. vorliegt.

4. Im Fall des berechtigten Rücktritts des Hotels hat der Kunde bzw. bestellende Dritte keinen Schadensersatzanspruch gegen das Hotel. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Hotel vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachweisen kann. Das Hotel setzt den Kunden unverzüglich schriftlich in Textform über den Rücktritt in Kenntnis.

VII. Beidseitige Regelung im Falle einer Höheren Gewalt mit Kulanzregelung zur Terminverschiebung in Fällen der Höheren Gewalt durch eine Pandemie, eine Epidemie, eines Naturereignisses (Hochwasser u. ä.), Seuchengefahr, Rechtsakten der Regierung, Behörden u. ä. und den darauf beruhenden Widerruf, der Abbestellung, Stornierung, No-Show, Nicht-Inanspruchnahme und Nichterscheinen.

1. Beide Vertragspartner sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie und ähnlichen Ereignissen bzw. in Fällen höherer Gewalt, einer sogenannten objektiven Unmöglichkeit, (Vulkanausbruch, Hochwasser u.ä.), vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, insbesondere bei einem behördlich angeordneten vollständigen Veranstaltungsverbot in der Zeit der geplanten und gebuchten Veranstaltung.

2. Beide Vertragspartner sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie und ähnlichen Ereignissen bzw. in Fällen Höherer Gewalt (Vulkanausbruch, Hochwasser u.ä.), bei einem behördlichen vollständigen Veranstaltungsverbot für die Zeit der geplanten und gebuchten Veranstaltung, eine sogenannte objektive Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung, diese Veranstaltung auf Kulanz des Hotels hin, kostenfrei zu verschieben, wenn keine Terminkollision entsteht.

3. Sollte das Hotel als Vertragspartnerin, aufgrund eines Falles Höherer Gewalt und/oder Rechtsakte der Regierung, Behörden u.ä. geschlossen sein und die gebuchte Veranstaltung/Tagung nicht stattfinden können, so fallen keine Stornokosten an (Objektive Unmöglichkeit).  Ein Schadenersatzanspruch zwischen den Vertragsparteien ist in einem solchen Fall hin- und herum ausgeschlossen.

4. Für den Fall, dass aufgrund Höherer Gewalt, Rechtsakten der Regierung u.ä. eine behördlich reglementierte Teilnehmerzahl für Veranstaltungen angeordnet wird, vgl. während der SARS-CoV-2 Pandemie, oder sonstige behördlichen Reglementierungen für die Teilnehmerzahl und/oder den Charakter der Feier u.ä., erlassen werden, so findet die Veranstaltung zu den behördlich angeordneten Konditionen statt (Teilweise objektive Unmöglichkeit).

5. Die Berechnungsgrundlage brutto für Zimmer, Gästezimmer, Räumlichkeiten, Speise- und Getränkeumsatz orientiert sich im Fall der teilweisen objektiven Unmöglichkeit in Ziffer VII., Nr. 4, an den behördlichen Vorgaben zu einer Teilnehmerzahl und ggf. Abstandsvorgaben bzw. ggf. Übernachtungsverbot. Dem Kunden werden behördlich angeordnete Reduzierungen nicht in Rechnung gestellt.

6. Für den Fall, dass eine geplante und gebuchte Veranstaltung wegen Krankheit in der Person des Veranstalters, SARS-CoV-2 Pandemie Erkrankung in der Person oder anderer in der Person des Veranstalters liegender Gründe und Ursachen für ein Nicht-Erscheinen u.ä., nicht stattfinden kann, die sogenannte subjektive Unmöglichkeit, gelten grundsätzlich die vorgenannten Stornobedingungen. Es bleibt alleinig dem Hotel überlassen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht des Hotels, dem betroffenen Kunden ggf. im Wege einer Kulanzregelung in Textform, eine Verschiebung der geplanten und gebuchten Veranstaltung anzubieten; eine Verpflichtung des Hotels besteht und entsteht nicht.

7. Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien Leistungen bzw. Pflichten gegenüber bzw. von einem Dritten hat, ist ein Rückgriff auf den anderen Vertragspartner ausgeschlossen.

VIII. Änderungen der Teilnehmeranzahl und der Veranstaltungszeit

1. Jede Änderung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl muss dem Hotel schriftlich in Textform unverzüglich mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung in Textform des Hotels. Im Falle einer genannten „circa-Zahl“ gilt diese genannte Zahl der Teilnehmer als absolute Zahl. Es gilt Ziffer IV. 3. für die Angaben bis zum Mittwoch der Woche vor Veranstaltungsbeginn.

2. Im Falle einer abweichenden Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

3. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 15% innerhalb von vier Monaten und 1 Tag ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu verhandeln. Der Vertrag ist dahingehend durch einen Nachtrag in Textform zu aktualisieren.

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich in Textform zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft seiner Mitarbeiter angemessen in Rechnung stellen.

IX. Mitbringen von Speisen, Getränke

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Kunde trägt vollumfänglich die Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränken und stellt das Hotel gegenüber Dritten von jeder Inanspruchnahme frei. Der Freistellungsanspruch des Hotels ist in Textform vom Kunden unverzüglich zu bestätigen.

X. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung-en von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die sachgemäße und pflegliche Behandlung und die vollständige, ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen oder sonstigen Anlagen des Kunden, unter Nutzung des Stromnetzes oder sonstiger Leistungsnetze des Hotels, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim-mung des Hotels in Textform. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels durch diese Verwendung, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat diese Wiederherstellung oder Reparatur oder Neuanschaffung sowie sämtlich damit einhergehende Kosten dem Hotel zu bezahlen. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten und sonstigen Kosten darf das Hotel angemessen erfassen und pauschalisiert berechnen, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Bleiben Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung pauschalisiert zu verlangen.

3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform, unter exakter Nennung der Geräte des Kunden, berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel kann eine Anschlussgebühr angemessen pauschalisiert berechnen. Bleiben durch den Anschluss eigener Geräte des Kunden geeignete Geräte des Hotels ungenutzt, kann das Hotel eine Ausfalls-/Bereitstellungsvergütung angemessen pauschalisiert verlangen.

4. Störungen an den durch das Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Der Kunde hat das Hotel unverzüglich über Störungen in Kenntnis zu setzen. Zahlungsverpflichtungen des Kunden können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, mit Ausnahme, dass der Kunde nachweisen kann, dass das Hotel diese Störungen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

XI. Haftung des Kunden für Schäden, Verstoß gegen Rauchverbot

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die aus seinem Risikobereich stammen, insbesondere seiner Teilnehmer, seiner Besucher, seiner MitarbeiterInnen, Dritter, aus seinem Herrschafts- und/oder Organisations-bereich, die intern und extern sowie durch ihn selbst verursacht worden sind.

Aufwandkosten für Endreinigung, die über das Normalmaß an Abfall, Verschmutzungsgrad und Verschmutzungsradius über die gebuchte Räumlichkeit und den Zimmergebrauch  hinausgehen, berechnen wir nach Leistungsdauer mit € 100,00 brutto je Stunde. Zum Nachweis dokumentiert das Hotel die Verschmutzung vor Reinigung.

Aufwandskosten für Glas- und Porzellanbruch, werden pro Glas bzw. Porzellangegenstand, insbesondere bei vorsätzlichem Bruch, auf Grundlage der Nachkaufkosten berechnet.

2. In den Zimmern, Gastzimmern und Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot. Jeder Verstoß gegen das Rauchverbot wird mit einer Pauschale über mindestens 500,00 brutto in Rechnung gestellt. Weitergehende Schäden, wie Brandstellen, werden in Höhe der konkreten Schadensbehebung und/oder ggf. des Neukaufs in Rechnung gestellt.

3. Das Hotel kann vom Kunden vorab die Stellung einer angemessenen Sicherheit durch Versicherungen, Bürgschaft, etc. verlangen.

4. Ist die bestellende bzw. buchende Person nicht selbst Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Organisator/contact person oder sonstiger Dritter eingeschaltet, so haftet der Veranstalter bzw. der sonstige Dritte zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, gesetzliche Auflagen und Anforderungen, Zahlungs- sowie Haftungsansprüche und Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag.

XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgebrachte Sachen des Kunden und Dritter jeglicher Art und auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, Gästezimmern und Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel übernimmt keine Überwachungs-, Bewachungs- oder/und Aufbewahrungspflicht.  Die für die Veranstaltung bestimmten Gegenstände sind nicht früher als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bringen. Die Entgegennahme ist nur durch eine Bestätigung des Hotels in Textform vollzogen. Jegliche Ausnahmen der Ziffer XI. bedürfen der vorherigen Absprache und schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform. Die Versicherung und Absicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt alleinig dem Kunden. Das Hotel haftet ausdrücklich nicht für verloren gegangene und/oder beschädigte Gegenstände des Kunden bzw. verloren gegangene Kuverts des Kunden, bzw. verloren gegangene Geldgeschenke des Kunden.

3.Wenn die Streitigkeit über einen Verbraucher-vertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte durch eine Mediation und/oder eine andere alternative Streitbeilegung scheiterte und ein Gerichtsverfahren angestrebt wird, so gilt als vereinbart, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig, dass als ausschließlicher Gerichtsstand Starnberg bzw. München vereinbart ist. Es gilt das deutsche Recht.

4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel, Gemeinde Pöcking am Starnberger See, Ortsteil Niederpöcking, Deutschland.

XIII. Schutzerklärung Scientology-Organisation

1. Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Bekanntmachung vom 09. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 erklärt, dass die Scientology-Organisation in all ihren Erscheinungsformen eine Vereinigung ist, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den Einzelnen mittels psycho- und sozial-technologischer Methoden einer inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren; vgl. vollständige Bekanntmachung.

2. Das Hotel und sein gesamtes Team ist kein aktives oder passives Mitglied von Scientology oder Anhänger oder Sympathisant dieser Organisation oder einer Tarn-Organisation. Das Hotel und sein Team sind niemals in der Technologie von L. Ron Hubbard geschult worden und werden es auch nicht in Zukunft. Das Hotel und hat niemals nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet bzw. arbeiten wollen und so bleibt es. Das Hotel setzt die Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung zur wirksamen Begegnung dieser Gefahr um, durch eine Abgabe von Schutzerklärungen. Die Schutzerklärungen kommen insbesondere beispielhaft in Betracht bei Unternehmen der Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, Projektentwicklung. Letztendlich ist das Hotel berechtigt, bei jeglichem Verdacht eine solche Schutzerklärung einzufordern. Bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung ist das Hotel berechtigt, den Hotelvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Kunde hat keine Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige Ansprüche aus dem Hotelvertrag. Das Hotel behält sich weitere Schritte vor.

XIV. Sektenausschlusserklärung

1. Das Hotel, also die EKT GmbH, genannt LA VILLA, hat mit den besonderen Räumlichkeiten in einzigartiger Lage am Starnberger See, das Ziel ihren Gästen  auf höchstem Niveau unvergessliche Veranstaltungen und Feiern anzubieten und durchzuführen.

2. Es gibt Gruppierungen, wie Sekten, die Menschen aktiv manipulieren, missbrauchen, verletzen. Auch gibt es Menschen, die aus Unwissenheit oder Halbwissen heraus Sekten mit persönlicher Weiterbildung gleichstellen.

3. Das Hotel und sein gesamtes Team ist kein aktives oder passives Mitglied einer Sekte oder einer Sekten-Tarnorganisation. Jegliches Sektengedankengut wird abgelehnt.

XV. Mediationsklausel, Verbraucherschlichtung, Gerichtsstand, Zahlungs- und Erfüllungsort

1. Für den Fall einer Streitigkeit bevorzugen wir die Beilegung im Wege eines Mediationsverfahrens. Das Mediationsverfahren ist gesetzlich geregelt und eröffnet die Möglichkeit der selbstbestimmten Lösung mit Unterstützung einer allparteilichen Mediatorin. Eine Mediation eröffnet stets den Mehrwert einer nachhaltigen und dauerhaften Lösung, die ein freundliches Wiedersehen gewährleistet. Aus Wertschätzung für Sie, unsere Gäste, favorisieren wir daher dieses Streitbeilegungsinstrument.

2.Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Name: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V
Anschrift: Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Webseite: www.verbraucherschlichter.de.

XVI. Verschiedenes, Schriftform, salvatorische Klausel, Einbeziehung

1. Fotografische Aufnahmen des Hotels, Innen- bzw. Außenansicht, Räumlichkeiten und Umgebung dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels zur Erstellung und jeweils vorher schriftlich fixierten Verwendung, Nutzung, angefertigt werden. Je nach Verwendungsart berechnet das Hotel angemessen die Preise.

2. Der Einsatz von Drohnen und Flugkörpern jeder Art ist grundsätzlich verboten. Eine Genehmigung wird vom Hotel nur erteilt, wenn zwischen dem Kunden und dem Hotel eine vorherige Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften in Textform geschlossen wurde. Es wird auf die separate „Vereinbarung über den Einsatz von Drohnen auf dem Gelände des Hotel LA VILLA“ verwiesen. Diese Vereinbarung ist konstitutiv.

3. Zeitungsanzeigen mit Hinweisen auf den Veranstaltungsort des Kunden, Dritter, Erfüllungs-gehilfen des Kunden etc. dürfen nur nach schriftlicher vorheriger Zustimmung des Hotels geschaltet werden.

4. Änderungen, Ergänzungen des Vertrags bedürfen grundsätzlich zur beiderseitigen Rechtssicherheit der Schriftform. Einseitige Änderungen sind unwirksam. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich schriftlich zu bestätigen zur beiderseitigen Rechtssicherheit.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags/dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien können unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Parteiwillen und wirtschaftlichen Zweck nahekommen, hilfsweise durch die Rechtsprechung, hilfsweise durch das Gesetz.

6. Bei Vertragsschluss werden diese Geschäfts-bedingungen Bestandteil des Vertrags durch Beilage und Bezugnahme im Angebot des Hotels, bzw. im Vertragsschluss, bzw. durch die schrift-liche Bestätigung der Reservierungsbestätigung durch den Kunden, bzw. durch Aushang und Auslage an der Rezeption.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt erstellt. Eine regelmäßige Prüfung und Aktualisierung erfolgt laufend und nach aktuellen Anlässen. 

Sollten Sie Fragen und Anregungen haben so bitte wir Sie uns anzusprechen.

Unsere detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.lavilla.de/datenschutz/.      

Geltung ab März 2024

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